Hierzu muss in unserem Büro ein Tafelausweis beantragt werden unter Vorlage des Personalausweises/Passes und eines Einkommensnachweises, z. B. ein Bescheid über Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz.
Für die Anerkennung anderer Einkommensnachweise, z. B. Rentenbescheid, Lohn- und Gehaltsbescheinigung, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:
Anzahl | Gehalt |
---|---|
Einzelpersonen | 1.200 € |
2 Personen | 1.600 € |
3 Personen | 2.000 € |
4 Personen | 2.400 € |
5 Personen | 2.800 € |
Für jede weitere Person | + 400 € |
Das Einkommen umfasst alle Einnahmen des Haushalts. Dazu gehören insbesondere Arbeitseinkommen (netto), Renten, Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Zinsen, Mieteinnahmen.
Im Moment kann die Tafel Rösrath nur noch alle Kunden bedienen, die in der letzten Zeit regelmäßig Ware abgeholt haben.
Der Aufnahmestopp gilt weiterhin, die Warteliste für bestehende Kunden wird noch abgearbeitet.